Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

MÆ 14. 219 
  
  
  
Festgesetzter 
Cap. 8. Vortrag Betrag 
J 
III. Auf Erziehung und Bildung. 
1 Deutsche Schulen: 
Tit. 1. Ständige Bezüge des Lehrerpersonals: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars — — 
b) aus der Kreisschuldotatio — — 
I) Anschlag der ärarialischen kt und Dienst. 
gründe — — 
Tit. 2. Oeheltsergänzunge- zaschsisse 
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotations-Gesetzes 
vom 10. November 1861 . . .101881-— 
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens bes ge- 
sammten Lehrerpersonals in bisheriger Weise .183608 67 
c) zur Gewährung von Zulagen à 90 X für alle Verweser, 
weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen 26,244-4 61= — — 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen 
a) in Quinquennien à 90 -X für die wirklichen Schullehrer 
und à 45 — für die ständigen Verweser und weltlichen 
Lehrerinnen aus Centralfonds 409,125 4 13 41 — — 
b) aus Kreisfonds an Lehrer vom 2ten Jahre nach erstandener 
Anstellungsprüfung bis zum Eintritt in die staatlichen 
Dienstalterszulagen . . . . .1427625 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schalgehilfen — — 
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unter- 
stützungen für das aktive Lehrerpersonal . . . — — 
Latus 299766 82 
  
  
  
  
 
	        
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