Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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Bekanntmachung, die Auflösung des k. juliusspitälischen Rentamtes Wolfsmünster betr. 
« Staatsministerium des Innern. 
Seine Majestät der König haben unter'n 14. Mai l. Is. allergnädigst zu 
genehmigen geruht, daß vom 1. Juni l. Is. an das k. juliusspitälische Rentamt Wolfs- 
münster aufgelöst und dessen Geschäfte unter unmittelbarer Unterordnung der sämmtlichen 
juliusspitälischen Oberförster unter das k. Oberpflegamt des Juliusspitales dem k. julius- 
spitälischen Rentamte in Würzburg übertragen werden. 
Dieß wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
München, den 18. Mai 1885. 
Frhr. von Feilitzsch. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
  
Hofdienst-Machricht. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
30. April l. Is. den Hauptmann a. D., Wil- 
helm Freiherrn Pappus von Tratzberg, 
Rittergutsbesitzer auf Rauhenzell, auf aller- 
unterthänigstes Ansuchen zu Allerhöchstihrem 
Kämmerer zu ernennen. 
  
  
Königlich Alerhöchste Genehmigung zur 
Anunahme sremder Dekorationen. 
  
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter 
dem 5. Mai ds. Is. Allerhöchstihrem Hof- 
sekretär, Hauptmann a. D. Hermann Gresser, 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
des ihm von Seiner Hoheit dem Herzoge 
von Sachsen-Coburg und Gotha verliehenen 
Comthurkreuzes II. Classe des herzoglich 
Sachsen-Ernestinischen Hausordens und 
unter dem 6. Mai ds. Is. dem k. baye- 
rischen Kämmerer und Hauptmann à la suite, 
Maximilian Grafen von Berchen, Direktor 
im Auswärtigen Amte des Deutschen Reiches, 
die gleiche Bewilligung für das ihm von 
Seiner Majestät dem Kaiser von Oester- 
reich verliehene Großkreuz des kaiserl. öster- 
reichischen Franz-Joseph-Ordens zu ertheilen.
	        
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