Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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Sind K1 y71 die Coordinaten eines gegebenen, X&2 72 die eines gesuchten Punktes, 
aund ##1 die entsprechenden Direktionswinkel, ist ferner r die Entfernung beider Punkte 
und wird r sin c = Ax, rcose = AXAy gesetztt, so sind die Coordinatenformeln: 
V = yV1 Ay – S 91 ) 
X 2 = X1 AX 62 — (47% 
t 180 e — 00 · 
wobeiw-206264,sist.DiedrittenGliederdetFormelnnenntmandicsphürische 
Korrektion Die konstanten Logarithmen sind 
log „ — 6,08822—20 und log . 1,70367 - 10. 
Im Einklange mit dem rechtwinklig-sphärischen Coordinatensystem (von Soldner) ist die 
Blatteintheilung folgende: 
Die Landesoberfläche wird durch den Meridian des Nullpunktes (Abscifsenachse) und 
dessen Perpendikel (Ordinatenachse) in vier Regionen: Nordwest, Nordost, Südost, Südwest 
getheilt. Der genannte Meridian wird weiters nördlich und südlich vom Nullpunkte in 
gleiche Theile zu 800 Rthn. = 2334,87 m, und die von diesen Theilpunkten ausgehenden 
Ordinatenkreise werden in ebensolche Theile zerlegt. Das so entstehende Netz von Vier- 
ecken (quadratförmigen Trapezen) ergibt die einzelnen Meßblätter. Die Lage eines 
Blattes in Bezug auf seinen Abstand vom Perpendikel (Schichte) wird durch römische, in 
Bezug auf die Vermessungsachse (Nummer) durch arabische Ziffern bezeichnet. Region, 
Schichte und Nummer bestimmen somit unzweideutig die Lage jedes Blattes. — 
Anschließend an diese Grundlagen der bayerischen Landesvermessung ist es Aufgabe 
der nunmehrigen Katastermessungen, eim möglichst sichere Ermittelung des Flächeninhaltes 
aller Parzellen und eine genaue kartographische Darstellung derselben zu geben. 
Außerdem soll durch diese Vermessungen in einer dem heutigen Standpunkte der 
geodatischen Technik entsprechenden Weise allen sich später fühlbar machenden technischen und 
agrarischen Bedürfnissen, als z. B. Strafsen= und Wegebauten, Kanal-Anlagen, Ent= und 
Bewässerungen, Arrondirungen #c. genügt, wie auch die Möglichkeit gewährt werden, zu 
diesen Zwecken neue Pläne in beliebigem Maaßstabe herzustellen, ohne wieder einer voll- 
ständigen Neumessung zu bedürfen. 
59°.
	        
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