Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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5. Die obere Abschlußfläche der Spindel (Spindelkuppe) soll ebenfalls einen gleich- 
mäßigen, durch keine gröberen Unebenheiten unterbrochenen Verlauf haben, so daß sie zur 
Aufnahme eines Aetzstempels geeignet ist; auch darf sie von dem anschließenden Theil der 
Spindel durch keinerlei solche Einbuchtungen oder Erhöhungen geschieden sein, welche die 
Aufbringung eines Stempels an dieser Stelle (siehe §. 76 Nr. 1) verhindern würden. 
Von dem Ende der Alkoholometerskale soll die Kuppe wenigsteus 15 Millimeter entfernt sein. 
6. Der größte äußere Durchmesser des unteren Glaskörpers darf 28 Millimeter 
nicht übersteigen. 
7. Die zur letzten Berichtigung eines Thermo-Alkoholometers auf der Innenseite der 
Thermometerskale etwa angebrachten Beschwerungen (Tarirungsmittel) sollen entsprechend 
dem Zweck einer letzten Ausgleichung in geordneter Weise derartig befestigt sein, daß sie 
weder durch Einwirkungen von außen verrückbar sind, noch sich von selbst loslösen können. 
8. Die beiden auf Papier aufzutragenden Skalen eines Thermo-Alkoholometers sind 
an den Glaswänden unveränderlich zu befestigen, keinesfalls also mit solchen Bindemitteln, 
welche von außen, z. B. durch Erwärmung, gelöst werden können. 
9. Die sämmtlichen Theilstriche der Alkoholometer= und der Thermomrterskale sind 
in Schwarz auszuführen. Es ist zulässig, die Theilstriche für die vollen Prozente und bei 
Theilung der Alkoholometerskale in Zehntel-Prozente (siehe Nr. 15) auch für die halben 
Prozente etwas länger als die übrigen Striche zu machen, doch sollen auch die kürzesten 
Striche sich bis auf mindestens 7 des Umfanges der Spindel erstrecken. Die Striche der 
Thermometerskale sollen in nicht unterbrochenem Zuge verlaufen und zu beiden Seiten der 
Thermometerröhre sichtbar werden. " 
10. Die Alkoholometerskale soll in die Erweiterung des unteren Endes der Glas- 
spindel hinreichen, doch dürfen nur soweit Skalenstriche aufgetragen sein, als die Spindel 
noch vollständig chlindrisch ist. 
Ebenso dürfen Skalenstriche nicht mehr auf den unteren Theil der Thermometerskale 
aufgetragen sein, sobald diese über das untere umgebogene Ende der sonst geraden Ther- 
mometerröhre hinausreicht. 
Der obere Theil der Thermometerskale darf in die Glasspindel nicht hineinreichen. 
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