Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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Auf das vorhandene Personal der Kategorien A, B und C des Personal- und Be— 
soldungsstatus, auf die vorhandenen Praktikanten und die bei der Generaldirektion der 
königl. Verkehrsanstalten, Abtheilung für Post= und Telegraphen, noch als Praktikanten zur 
Aufnahme kommenden Absolventen der allgemeinen Abtheilung der techuischen Hochschule, 
auf die vor dem Jahre 1883 aufgenommenen Adjunktenadspiranten, endlich auf das vor- 
handene Personal der Kategorie D des Personal= und Besoldungsstatus, sowie die auf 
Stellen dieser Kategorie zur Funktion berufenen Bediensteten finden diese Bestimmungen 
keine Anwendung. 
München, den 22. November 1885. 
Frhr. v. Trailsheim. 
Der Generalsekretär: 
Frhr. v. Völderndorff. 
Bestimmungen über die Aufnahme in den Dienst der königlich 
baherischen Verkehrsanstalten. 
A. 
Eisenbahn-Verwaltung. 
Betriebsabtbeilung. 
I. Höherer Eisenbahnbetriebs= und Verwaltungsdienst. 
§ 1. 
Die Berufung auf die Stellen der Kollegialmitglieder der Generaldirektion der kgl. 
Verkehrsanstalten, Betriebsabtheilung, und der Oberbahnamtsvorstände, sowie auf die zur 
Vorbereitung für diese Stellen dienenden Durchgangsposten, ferner die Stellen der technischen 
Beamten der Generaldirektion, Betriebsabtheilung, und der Oberbahnämter, jene der Vor- 
stände der Centralwerkstätten und der technischen Bezirksaufsichtsbeamten ist in der Regel
	        
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