Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

K 7. 83 
  
  
  
  
Festgesetzter 
Cap.. Bortrag Betrag 
* 22 
II. Auf Erziehung und Bildung. 
1 Deutsche Schulen: 
Tit. 1. Ständige Bezüge des Lehrerpersonals: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsäranrs 8167 72 
b) aus der Kreisschuldotatio 19686 43 
c) Anschlag der krarialischen Dienstwohnungen und Dienst. 
gründe 243 M 43 —t — — 
Tit. 2. Gehaltsergänzungs-Zuschüsse: 
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schulotations-Geseses 
vom 10. November 1861 . . 52287 13 
b) Gehaltsergänzungszuschüsse für die in wirlliche Lehrstellen 
umgewandelten früheren isolirten Verweserstellen . 72748 
c) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge- 
sammten Lehrerpersonals in bisheriger Weise . .12266037 
d) zur Gewährung einer Zulage von je 90 M an alle 
Schulverweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 
48,510 4 — — 
e) Gehaltszuschüsse zur Errichtung weltlicher Lehrerinnenstellen 7000 — 
s) zur Aufbesserung des Lehrer-Einkommens in Gemeinden 
von 2600 Seelen und darüber auf 1000 M. und in 
Gemeinden unter 2600 Seelen auf 880 M aus Kreisfonds 70681 82 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen 
  
in Quinquennien à 90 —MX für die wirklichen Schullehrer und 
à 45 —4XA für die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen 
325,574.75 J – — 
Latus287657 55 
  
  
 
	        
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