K 7. 83
Festgesetzter
Cap.. Bortrag Betrag
* 22
II. Auf Erziehung und Bildung.
1 Deutsche Schulen:
Tit. 1. Ständige Bezüge des Lehrerpersonals:
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsäranrs 8167 72
b) aus der Kreisschuldotatio 19686 43
c) Anschlag der krarialischen Dienstwohnungen und Dienst.
gründe 243 M 43 —t — —
Tit. 2. Gehaltsergänzungs-Zuschüsse:
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schulotations-Geseses
vom 10. November 1861 . . 52287 13
b) Gehaltsergänzungszuschüsse für die in wirlliche Lehrstellen
umgewandelten früheren isolirten Verweserstellen . 72748
c) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge-
sammten Lehrerpersonals in bisheriger Weise . .12266037
d) zur Gewährung einer Zulage von je 90 M an alle
Schulverweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen
48,510 4 — —
e) Gehaltszuschüsse zur Errichtung weltlicher Lehrerinnenstellen 7000 —
s) zur Aufbesserung des Lehrer-Einkommens in Gemeinden
von 2600 Seelen und darüber auf 1000 M. und in
Gemeinden unter 2600 Seelen auf 880 M aus Kreisfonds 70681 82
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen
in Quinquennien à 90 —MX für die wirklichen Schullehrer und
à 45 —4XA für die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen
325,574.75 J – —
Latus287657 55