Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

132 
  
  
Durchmesser der Achse Des Achsschenkels Größte zulässige Brutto- 
in der Nabe mindestens Durchmesser mindestens Länge höchsteus belastung einer Achse 
mm mm nun kg 
100 62 150 4300 
105 66 156 5 000 
110 70 162 5 8800 
115 74 166 6 600 
120 78 170 7500 
125 82 174 8 500 
130 86 178 9 600 
135 90 182 10 700 
140 94 185 12 000 
145 98 188 13 200 
  
  
2. Bei Anwendung von Schweißeisen sind die Belastungen um 16 Prozent zu ver- 
ringern. 
3. Werden größere Schenkellängen angewendet, so sind auch die Durchmesser ent- 
sprechend zu vergrößern. 
4. Bei den Achsen der Personen-, Post= und Gepäckwagen soll die Stärke in der 
Nabe nicht unter 115 mm und die größte zulässige Bruttobelastung um 20 Prozemt ge- 
ringer sein, als die Tabelle im Absatz 1 dieses Paragraphen angibt. 
5. Wagen= und Tenderachsen dürfen keine Absätze an den Naben haben und sind 
überhaupt an den Achsen und Achsschenkeln alle scharfen Absätze zu vermeiden. 
III. Schlußbestimmungen. 
§. 39. 
1. Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem 1. April 1886 an Stelle der 
bisher geltenden in Kraft. 
2. Sie finden Anwendung auf die Bahnen von normaler Spurweite, und zwar:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.