Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

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über Ludwigstadt zur Landesgrenze auf den vorgelegenen Bahnstrecken: Lichten- 
fels — Hochstadt— Stockheim erforderlich gewordenen Ergänzungsbauten und Ein- 
richtungen im Betrage von . . 314300.l!. 
und den Bedarf für die aus gleichen Aulasse und d auf den- 
selben Strecken noch vorzunehmenden Bauten und Einrichtungen 
im Betrage von# . . .")337000»JU 
zufammenunMaxmtalbetxaqevon.. 2651300 M. 
(zwei Millionen sechshundert einundfünfzigtausend dreihundert Mark) aus dem 
gesetzlichen Kredite für die Eisenbahn von Stockheim über Ludwigstadt zur 
Landesgrenze, 
2. den Bedarf für Beschaffung neuer Personenwagen I. und ll. Klasse und für 
Anbringung der Luftdruck-Bremseinrichtungen an vorhandenen Lokomotiven und 
Wagen im Maximalbetrage von .. 947500 = 
(neunhundert siebenundvierzigtausend fünfhundert Mark) aus dem gesetzlichen 
Kredite für die Eisenbahn von Lohr in der Richtung nach Wertheim, dann 
3. den Bedarf für die Herstellung eines Perrontunnels und eines Hinterstellungs- 
geleises in Pasing im Maximalbetrage von 15052P000 4+ 
(einhundert zweinndfünfzigtansend Mark) aus dem gesetzlichen Kredite für Her- 
stellung eines zweiten Geleises und Verbesserung der Stationseinrichtungen auf 
der Bahnstrecke von Pasing nach Starnberg 
zu entnehmen. 
Art. 2. 
Die mit dem Abschlusse der Baurechnung des Jahres 1885 verbleibenden Kreditreste: 
der älteren Staatsbahnlinien, 
der Bahn von Würzburg an die badische Grenze, 
des neuen Bahnhofes in Würzburg — einschließlich der Krombühler Ueberfahrt, 
der München— Braunauer Bahn, 
der Bahn von Unterpeißenberg nach dem ärarialischen Kohlenwerke, 
des Ausbaues von Bahnen und Bahnhöfen nach Gesetz vom 29. Oktober 1867, 
der Bahn von Regensburg über Ingolstadt nach Donauwörth und an die Ma-
	        
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