Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

. 1 6. 
VII. Großherzogthum Oldenburg. 
Die Landwirthschaftsschule zu Varel (verbunden 
mit der Realschule daselbst). 
VIII. Herzogthum Braunschweig. 
Die Landwirthschaftliche Schule Marienberg zu 
187 
Akademie) von Karl August Kippenberg 
zu Gera. 
Xl. Freic und Hausestadt Hamburg. 
x1. Die Privatanstalt des I)r. Th. Wahnschaff 
zu Hamburg, 
Privatanstalt des 10r. A. Wichard Lange 
jun. daselbst. 
Helmstedt. +2„ 
IX. Herzogthum Sachsen-Altenburg. 
—Die Lehr= und Erziehungs-Anstalt des DDr. Sieg- 
fried Schaffner zu Gumperda bei Kahla. 
XII. Elsaß-Lothringen. 
Die Landwirthschaftsschule zu Rufach, 
„, höhere katholische Schule an 
Stephan des lor. M. Fuß zu Straß= 
burg i. Els.!). 
St. 
X. Fürstenthum Reuß jüngere Linie. 
Die Amthor'sche höhere Handelsschule (Handels- 
Berlin, den 13. April 1886. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Bosse. 
1) An dieser Anstalt wird die zum einjährig-freiwilligen Militärdienst eventuell befähigende Entlassungs- 
prüfung bereits nach Absolvirung des Lehrkursus der Untersekunda abgehalten. 
Nr. 6089. 
Bekanntmachung, die juristische Persönlichkeit der Zweigvereine des St. Johannisvereines 
betreffend. 
Königl. Staatsministerium des Innern. 
Seine Majestät der König haben zur Beseitigung entstandener Zweifel den §. 8 
der Grundbestimmungen des St. Johannisvereines für freiwillige Armenpflege in Bayern 
(abgedruckt im Amtsblatte des k. Staatsministeriums des Innern, Jahrgang 1883, Seite 
386 ff.) Allerhöchst dahin zu deklariren geruht, daß die in dem bezeichneten §. 8 dem St. 
Johannisvereine verliehenen Rechte öffentlicher Korporationen nicht blos dem Hauptvereine,
	        
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