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Hiebei wird konstatirt, daß Herr Graf Otto von JOuadt-Wykradt-Isny, erb-
licher Reichsrath der Krone Bayern, als Haupt der gräflich von Ouadt'schen standesherrlichen
Familie der Errichtung dieses Familien-Fideikommisses in Moos bei Lindau beziehungsweise
der Urkunde vom 25. November 1885 und der Nachtragsurkunde vom 3. Dezember 1885
unter'm 3. und 8. Dezember 1885 in allen Theilen seine Zustimmung gegeben hat.
München, den 20. Februar 1886.
Dr. v. Fänstle. FFrhr. v. Feilitzsch.
Der Generalsekretär:
Ministerialrath v. Nies.
Fideikommiß-Urkunde.
Da durch das Hauzgesetz der standesherrlichen gräflichen Familie Onadt-Wykradt-
Jsny vom 28. Oktober 1838 für die Nachgebornen in einer den heutigen Verhältnissen
nicht mehr genügenden Weise Sorge getragen ist, hat sich mein Herr Bruder, Standesherr
Otto Graf von Quadt-Wykradt= Jony, veranlaßt gesehen, neben dem bestehenden
Haus= und Stammfideikommisse Isny ein eigenes Fideikommiß in Grafenaschau zu er-
richten, welches vorzugsweise bestimmt ist, den Nachgebornen seiner eigenen Descendenz
die Mittel zu einer entsprechenden Lebensstellung zu gewähren.
Von derselben Absicht geleitet, will auch ich zum Frommen meiner eigenen Descendenz
auf Grund des in den §. 9 der IV. Verfassungsurkunde herübergenommenen Art. 14 der
vormaligen deutschen Bundesakte in Moos, königlichen Bezirksamts, Amtsgerichts und
Nentamts Lindau, ein
Fideikommiß
begründen. Demgemäß verfüge ich im Einverständnisse meines erlauchten He#n Bruders
Otto, Grafen und Herrn von Ouadt-Wykradt-JI#ny, als dermaligen Hauptes des
gräflichen standesherrlichen Hauses, wie folgt: