Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

499 
  
Festgesetzter 
Betrag 
*44 3 
  
  
Uebertrag 
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge- 
sammten Lehrerpersonales in der bisherigen Weise 
P) zur Gewährung einer Zulage von je MO. an alle Verweser, 
weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 425254 — 
d) zur Erhöhung der Verpflegungsbeiträge für die Schulge- 
hilfen, beziehungsweise zur Umwandlung von Gehilfen- 
in Verweserstellen 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen 
in Quinquemien à 90 4 für die wirklichen Schullehrer 
und à 45 —X für die ständigen Verweser und weltlichen 
Lehrerinnen 355241.4 25 J 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen 
Tit. 5. Besondere Remuneratiouen und Unter- 
stützungen für das aktive Lehrer-Personal 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen: 
a) Unterstützung der Gemeinden für die Personal= und Real- 
Exigenz der Schulen im Allgemeinen zum Vollzuge des 
Schuldotationsgesetzes vom 10. November 1861. 
b) zur Förderung des weiblichen Handarbeitsunterrichtes an 
den Volksschulen in ärmeren Gemeinden 
c) zur Unterstützung der nicht stiftungsberechtigten Gemeinden 
des Regierungsbezirkes in besonderen unvorhergesehenen 
Fällen 400 --X aus dem allgemeinen Reservefond 
65733 "6 
176266 
  
Latus 
  
  
315693 
 
	        
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