499
Festgesetzter
Betrag
*44 3
Uebertrag
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge-
sammten Lehrerpersonales in der bisherigen Weise
P) zur Gewährung einer Zulage von je MO. an alle Verweser,
weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 425254 —
d) zur Erhöhung der Verpflegungsbeiträge für die Schulge-
hilfen, beziehungsweise zur Umwandlung von Gehilfen-
in Verweserstellen
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen
in Quinquemien à 90 4 für die wirklichen Schullehrer
und à 45 —X für die ständigen Verweser und weltlichen
Lehrerinnen 355241.4 25 J
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen
Tit. 5. Besondere Remuneratiouen und Unter-
stützungen für das aktive Lehrer-Personal
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen:
a) Unterstützung der Gemeinden für die Personal= und Real-
Exigenz der Schulen im Allgemeinen zum Vollzuge des
Schuldotationsgesetzes vom 10. November 1861.
b) zur Förderung des weiblichen Handarbeitsunterrichtes an
den Volksschulen in ärmeren Gemeinden
c) zur Unterstützung der nicht stiftungsberechtigten Gemeinden
des Regierungsbezirkes in besonderen unvorhergesehenen
Fällen 400 --X aus dem allgemeinen Reservefond
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176266
Latus
315693