Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

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„höhere katholische Schule au St. Stephan des Dr. M. Fuß zu Straßburg i. Els.“ führt 
die Bezeichnung 
„das Privat-Gymnasium bei St. Stephan des Dr. M. Fuß zu Straßburg i. Elf.“ 
Berlin, den 4. November 1886. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Eck. 
Hosdienl-Vachrichten. 
Im Uamen Seiner Maiestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz 
Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben Sich unter'm 12.fd. Mts. 
Allerhöchst bewogen gefunden, 
J. 
anzuordnen, daß beginnend mit 1. Jannar 1887 
a) die bisherige Hof= und Kabinetskassa 
Seiner Majestät des Königs 
die Bezeichnung 
„Hofkassa Seiner Majestät 
des Königs“, 
b) die vormalige Hofkassa Seiner König- 
lichen Hoheit des Prinzen Otto, jetzt 
Majestät, die Bezeichnung 
„Kabinetskassa Seiner Majestät 
des Königs Otto“ 
zu führen habe; 
II. 
beginnend mit 1. Januar 1887 die k. Hofbau- 
Intendanz als selbstständiges Hofamt auf- 
zuheben und dieselbe vom gleichen Tage an 
dem kgl. Obersthofmeister-Stab zu unter- 
stellen. 
Ferners haben Sich Seine Königliche 
Hoheit Prinz Luitpold, des König- 
reichs Bayern Verweser, unter dem 
12. November lfd. Is. allergnädigst bewogen 
gefunden, Allerhöchst Ihr Hofmarschallamt als 
solches aufzuheben. 
Gleichzeitig haben Seine Königliche 
Hoheit der Prinz-Regent allergnädigst 
zu verfügen geruht, daß Seiner König- 
lichen Hoheit Vermögensangelegenheiten 
der mit Entschließung vom gleichen Tage 
errichteten „Administration Allerhöchst Ihres 
Vermögens“" übertragen, mit der Leitung dieser
	        
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