Datum Nummer
der Gesetze, Juhalt. üere Seite
Verordnungen rc. Blattes.
25. Septbr. 1887. Bekanntmachung, provisorische Berechtigung
einer Lehranstalt zur Ausstellung von Zeug-
nissen über die wissenschaftliche Befähigung
zum einjährig-freiwilligen Militärdienst betr. 33. 541 545.
27 — Gesesz, die Bestenerung des Branntweins betr. 34. 547—548.
29. — Bekanntmachung, die Bestenerung des
Branntweins betr. 35. 549—550.
Hiezu als Anlagen:
Gesetz vom 24. Juni 1887, die Besteuerung "
des Branntweins betr. 35. 551—575.
Gesetz vom 8. Juli 1868, die Besteuerung
des Branntweins in verschiedenen zum
Norddentschen Bunde gehörenden Staaten
und Gebietstheilen betr. 35. 573—595.
Gesetz vom 19. Juli 1879, die Steuerfreiheit
des Branntweins zu gewerblichen Zwecken,
bekreffend. "„ 35. 595—596.
Branntwein-Nachsteuer-Regulatit 35. 597—6090.
2. Oktober 1887. Königlich Allerhöchste Verordnung, die
anßerordentliche Zunahme der Forstfrevel
durch Entwendung von Christbäumen im
Regierungsbezirke von Oberfranken betr. 36. 611—612.
6. — Bekanntmachung, die Organisation der
Staatsforstverwaltung betr. 37. 616.
8. — Keöfniglich Allerhöchste Entschließung,,
die Verhandlungen der Landräthe für das
Jahr 1888 betr. J37. 615—616.
22. — Bekanntmachung, den Vermögensstand des
Militär-Wittwen- und Waisenfonds, dann
des Invaliden= und des Militär= milden
Stiftungsfonds für die Etatssahre 1884 85
und 1885|86 betr.
38.
617—621.