Datum Daimer
der Gesebe, Juhalt. rehm eite
Verordnungen 2c. Blattes.
11. November!887. Bekanntmachung, die Organisation der "
Staatsforstverwaltung betr. " 42. 649.
19. — Küniglich Allerhöchste Verordnung, das
Verbot des Feilhaltens und Führens von
Waffen zur Verhütung von Gefahren für
» die Sicherheit der Personen betr. 44. 655—657.
20. — Bekanutmachnug, die Revision der Rheiu—
schifffahrts-Polizei= und Floßordnung betr. 45. 659—685.
22. Bekanntmachung, den Vermögensstand des
Militär-Wittwen= und Waisen-Fonds, dann
des Jnvaliden= und des Militär= milden
Stiftungsfonds für das Etatsjahr 1886 37
betreffend. 46. 687—689.
C. Dezember1887. Oberpolizeiliche Vorschriften über die
Leichenschau und die Zeit der Beerdigung
betreffend. 46. 690.
7. — Bekanntmachung, Abänderungen der Wehr-
ordnung, hier die Bildung von zwei Ober--
Ersatzkommissionen im Bezirk der Kgl. prenß.
II. Infanterie--Brigade betr. i 48. 701—702.
1. — Gesetz, die provisorische Steuererhebung für
das Jahr 1888 betr. 47. 691—693.
10. — Bekanntmachung, das Landesversicherungs-
amt, hier die ständigen Mitglieder des-
selben betr. 47. 693.
12. — Bekanntmachung, die Verladung und Be-
förderung von lebenden Thieren auf Eisen-
bahnen betr. 48. 702—703.
16. — Köuniglich Allerhöchste Berordnung, die!
Untersuchung der Rheinschiffe beir. 48. 697—701.