Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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beginnend zum Legationsrath nach Maßgabe 
des Titels II §. 18 der Berfassungsurkunde 
zu befördern. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung 
zur Annähme einer fkremden Dekoration. 
Im Ramen Leiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz 
Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben Sich allergnädigst bewogen 
gefunden, 
unter dem 27. Dezember 1886 dem k. 
Staatsminister der Finanzen Dr. Emil 
v. Riedel die Bewilligung zur Annahme und 
zum Tragen der ihm von Seiner Königlichen 
Hoheit dem Großherzoge von Baden verliehenen 
Dekoration der Ritter des großherzoglich 
badischen Ordens Berthold 1. von Zähringen 
zu ertheilen. 
Auszug aus der Adelsmatrikel des 
Känigreiches. 
Der Adels-Matrikel wurde einverleibt: 
unter dem 27. Dezember 1886 der k. Ober- 
auditeur a. D. Ludwig Ritter von Bolgiano 
in München für seine Person als Ritter des 
k. Verdienstordens der Bayerischen Krone bei 
der Ritter-Klasse Lit. B. Fol. 46 Acit.- 
Num. 155221. 
Not iz. 
Den Abonnenten des k. Gesez= und Verordunngeblattes diene zur Nachrichl, daß Titelblätter und Negister 
zum Jahrgange 18586 am 5 Zannar l. Is. ausgegeben werden.
	        
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