Abdruck.
Nach einer Mittheilung der Königlich sächsischen Regierung werden an der Börse in
Leipzig Terminpreise für Oel und Spiritus nicht mehr notirt.
Berlin, den 18. Dezember 1886.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Jacobi.
Nr. 35.
Bekaunntmachung, Vollzug des Unfallversicherungsgesetzes, hier Bildung der Schiedsgerichte betr.
R. Staatsministerium des Innern.
Der zum stellvertretenden Bundesrathsbevollmächtigten ernannte k. Regierungsrath im
Staatsministerium des Innern, Robert Landmann, wurde auf Ansuchen der demselben
durch die Ministerial-Entschließungen vom 11. Oktober 1885 Nr. 13279 (Gesetz= und
Verordnungsblatt Nr. 39 S. 588) und 20. Juli 1886 Nr. 9785 (Gesetz= und Ver-
ordnungsblatt Nr. 40 S. 542) übertragenen Funktionen als Schiedsgerichts-Vorsitzender
beziehungsweise Stellvertreter des Schiedsgerichts-Vorsitzenden ab 1. Januar l. Is. enthoben.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung werden vom gleichen Tage an für diese Funk-
tionen ernannt:
a) der k. Ministerialrath im Staatsministerium des Innern Joseph von Herrmann
I. zum Vorsitzenden für das Schiedsgericht
1) der VIII. Sektion der Knappschafts-Berufsgenossenschaft,
2) der I. Sektion der Süddeutschen Eisen= und Stahl-Berufsgenossenschaft,
3) der XIV. Sektion der Ziegelei-Berufsgenossenschaft,
4) der VII. Sektion der Berufsgenossenschaft der Gas= und Wasserwerke,
5) der I. Sektion der Papiermacher-Berufsgenossenschaft,
6) der IV. Sektion der Branerei= und Mälzerei-Berufsgenossenschaft,