16.
186.
Sicherheitskuppelungen.
Zughakens, zwischen diesem und dem Rande der Bufferscheibe,
in einer minimalen Breite von 400 mm
Für bestehendes Material wird kein Maaß nestgeseg.
Vorsprung der Buffer über den Zughaken, von der
Angriffsfläche des nicht angezogenen Zughakens bis zur Stirn
des nicht eingedrückten Buffers, parallel mit der Wagenachse
gemessen
Personenwagen
! Güterwagen
Länge der Kuppelungen, von der Stirnseite des Buffers
bis zur Innenseite des Einhängbügels, bei ganz gestreckter
Kuppelung gemessen
Für bestehendes Material werden beine Mafe festgesebt.
Zulässige Maaße für bestehendes Material
. Kleiner Durchmesser des Querschnitts der Kuppe—
lungsbügel (Einhängbügel) am Berührungspunkt des Zug-
hakens
Güterwagen
Personenwagen
Alle Eisenbahnfahrzeuge sollen an
jedem Kopfende mit einer oder zwei Sicherheitskuppelungsvor-
richtungen versehen sein, um bei Brüchen der Hauptkuppelung
die Trennung des Zuges zu verhüten. Die bis jetzt allgemein
vorgeschriebenen Nothketten können mithin durch eine centrale
Sicherheitskuppelung ersetzt werden. Immerhin sollen derartige
Vorrichtungen die Verbindung mit Eisenbahnfahrzeugen, welche
mit Nothketten versehen sind, gestatten
Zulässiges Maaß für bestehendes Material
Abstand der am tiefsten herabhängenden Theile der
nicht angezogenen Kuppelungen über Schienenober-
189
Maximum Minimum
Millimeter Millimeter
— 300
400 300
(430)
(430) (223)
550 450
C
35 30
— (25)
— (22)