Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

K 15. 225 
Landesstiftung zur Förderung des Bayerischen Handwerkes in Stadt und Land für das 
Jahr 1887 zu bewilligen. 
Wir haben diesem Beschlusse gerne Unsere Genehmigung ertheilt. 
5. Wir genehmigen ferner die Beschlüsse des Landrathes vom 10. und 19. November 
vorigen Jahres bezüglich der Zuschüsse an die Frauenarbeitsschule Ansbach, dann an die 
Marktgemeinde Burghaslach zur Sustentation des dortigen Thierarztes Besenbeck, sowie 
bezüglich des Zuschusses zu den Kosten der für das Jahr 1887 projektirten mittelfränkischen 
Kreis-Gartenbau-Ausstellung in Nürnberg. 
6. Die Beschlüsse des Landrathes bezüglich der Einrichtung neuer Krankenabtheilungen 
für Blödsinnige und Gebrechliche im Souterrain des Haupigebäudes der Pflegeanstalt zu 
Erlangen, dann bezüglich der Erneuerung schadhafter Zimmerfußböden in der Kreis-Irren- 
anstalt, sowie bezüglich der Vergrößerung einer Abtheilungsküche und der Herstellung einer 
Spüleinrichtung der Frauenzellen-Abtheilung der genannten Anstalt haben Unsere Ge- 
nehmigung bereits erhalten, in welcher Hinsicht Wir auf die von dem Königlichen Staats- 
ministerium des Innern an die Königliche Regierung, Kammer des Innern, von Mittel- 
franken desfalls ergangenen Entschließungen vom 29. Dezember vorigen Jahres Nr. 17 651 
und Nr. 17652 verweisen. 
Den übrigen vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreis-Irren- 
anstalt gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir hiermit gleichfalls Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Mir dem- 
selben Unsere wohlgefällige Anerkennung seines eifrigen und ersprießlichen Bestrebens für 
Förderung der Kreis-Interessen, sowie die Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
München, den 10. März 1887. 
Luitpold 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. FKrhr. v. kut.Dr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
37“,
	        
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