M 16 247
Festgesetzter
Cap. S Vortrag Betrag
34 r.
Uebertrag 65 733 46
III. 1 b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge-
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90 M an alle Ver-
weser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen
42525 4 —– J
d) zur Erhöhung der Verpflegungsbeiträge für die Schulge-
hilfen, beziehungsweise zur Umwandlung von Gehilfen-
in Verweserstellen
Tit. 3. Zur Gewährung bon Dieunsialterszulagen;
in Quinquennien à 90 A für die wirklichen Schullehrer und
à 45 für die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen
374 941. A 2b
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unterstütz-
ungen für das aktive Lehrer-Personal
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen:
a) Unterstützung der Gemeinden für die Personal= und Real-
Exigenz der Schulen im Allgemeinen zum Vollzuge des
Schuldotationsgesetzes vom 10. November 1861.
b) zur Förderung des weiblichen Handarbeitsunterrichts an
den Volksschulen in ärmeren Gegenden
176 266 10
2700 —
5000 —
3 100 —
60 000
4000 —
Latus
316 799
4
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