Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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II. Für das Betriebsvollzugs= und Forstschutzpersonal. 
Für das statusmäßige Betriebsvollzugs= und Forstschutzpersonal, einschließlich der Förster 
neuerer 
Ordnung, verbleibt es bei den durch Ziff. 6 und 7 der Bekanntmachung vom 
2. Februar 1865 (Reg.-Bl. S. 185 ff.) wegen Tragens der sogenannten Interimsuniform 
getroffenen Bestimmungen mit folgenden Aenderungen: 
a) Als Gradabzeichen, goldgestickt oder in Metall geschlagen und vergoldet auf dem 
b) 
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— 
dunkelgrünen Tuchkragen zu tragen, werden bestimmt: 
1. für die Förster neuerer Ordnung 2 Eichenblätter und 2 Eicheln, 
2. für die Forstwarte und Förster älterer Ordnung 2 Eichenblätter und 1 Eichel, 
3. für die Forstgehilfen (a. u. n. O.) 1 Eichenblatt und 1 Eichel, 
4. für die Forstaufseher 1 Eichenblatt. 
Als Kopfbedeckung dient die dunkelgrüne Schirmmütze mit dem nach Maßgabe der 
Bestimmung sub 1 b und c der oben schon erwähnten Bekanntmachung vom 
23. Dezember 1886 (Ges.= u. V.-Bl. S. 658) vorgeschriebenen Löwenembleme. 
Hienach tragen die Förster neuerer Ordnung in Goldstickerei den gekrönten Löwen 
mit Scepter und Schwert in der rechten Pranke nach der im Reg.-Bl. v. 1833 
S. 705 ff. enthaltenen Anlage Tafel VI lic. f, hingegen die Förster älterer Ord- 
nung, die Forstwarte, die Forstgehilfen neuerer und älterer Ordnung und die Forst- 
aufseher den gekrönten Löwen ohne Scepter und Schwert in gelbem Metall. 
Es bleibt übrigens freigestellt, bei Dienstgeschäften auch den seither üblichen 
grauen Hut mit dunkelgrünem Bande und dem vorbemerkten Löwenembleme (ohne 
Laubeinfassung) zu tragen. 
Auch dem Schutzpersonal wird das Tragen eines aus eisengrauem Tuche mit dunkel- 
grünem Kragen gefertigten Uniformmantels mit broncirten Löwenknöpfen — jedoch 
ohne dreiknöpfige Leisten und ohne den Reitschlitz — gestattet. 
Die Forstschutzdienstadspiranten dürfen die gleiche Dienstkleidung wie die status- 
mäßigen Forstschutzbediensteten — jedoch ohne Kragenauszeichnung — tragen. 
Die Waldwärter haben zu ihrer gewöhnlichen Kleidung auf der Dienstmütze oder 
auf dem Hute — von vorne sichtbar — ein aus glattem gelben Metall gefertigtes 
Emblem — den gekrönten Löwen ohne Scepter und Schwert — zu führen.
	        
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