Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

23. 317 
Abdruck. 
Bekanntmachung 
eines Verzeichnisses derjeuigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeuguissen über 
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, welche sich zur Zeit in Gemäßheit des §. 90 Th. I. der Wehrordnung 
vom 28. September 1875 im Besitze der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen über 
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst befinden. 
Berzeichnih 
der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissen- 
schaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten 
Klasse zur Darlegung der wissenschaftlichen Besähigung erforderlich ist. 
a. Gymnasien. 
I. Königreich Preußen. 11. das Gymnasium zu Lyck, 
" 4 4 12., „ „ Memel, 
Provinz Ostpreußen. 13. # ,Nastenburg, 
1. Das Gymnasium zu Allenstein, 14. » »Rösscl, 
2.» » „Bartenstein, 15. » »Tilsit, 
J« » „Braunsberg, 16. » »Wcljlan. 
4.« « »G1nnbinncn, 
Z» » »Hohcustcin, » Provinz Westpreußen. 
6. « .JustcrbnrgAmt-bandenl7.DasGynnmfimnzuConitz, 
mit dem Real-Gymnasium daselbst), 18., » „ Culm, 
7.,„ Altstädtische Gymnasium zu Königsberg — 19. „ Königliche Gymnasium zu Danzig, 
in Ostpr., 20., Städtische » daselbst, 
8. „Friedrichs--Kolleginm daselbst, 21. . Gymnasinum zu Elbing, 
2. » „Graudenz, 
„ Denutsch-Krone, 
52 
9. Kneiphöfische Gymnasium daselbst, 
10. Wilhelms-Gymnasium daselbst, 
* 7!.
	        
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