Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

. 23. 
IV. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 
1. Das Real-Progymnasium zu Parchim (ver 
bunden mit dem Friedrich-Franz-Gym. 
nasium daselbst), 
2. „ RNeal-Progymnasium zu Nibnitz. 
V. Großherzogthum Oldenburg. 
Die Real Abtheilung des Gymnasiumsz. Virkenfeld. 
VI. Herzogthum Braunschweig. 
Das Rcal-Progymnasium zu Gandersheim. 
VII. Herzogthum Sachsen-Alteuburg. 
Die Realschule zu Altenburg. 
D6 
VIII. Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. 
1. Die Realschule zu Coburg, 
2. „ „ „ Ohrdruf (verbunden mit 
dem Progymnasium daselbst). 
IX. Herzogthum Anhalt. 
Die Realklassen des Gymnasiums zu Cöthen, 
„ Zerbst. 
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2. T 77 77 77 
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X. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
1. Das Real-Progymnasium zu Frankenhausen, 
2. die Realklassen des Gymnasiums zu Rudolstadt. 
Xl. Fürstenthum Waldeck. 
Das Real-Progymnasium zu Arolsen. 
XII. Fürsteuthum Reuß älterer Linic. 
Die Real-Abtheilung des Gymnasiums zu Greiz. 
XlllI. Fürstenthum Schaumburg-Lippe. 
Das Real-Progymnasium zu Bückeburg (verbun- 
den mit dem Gymnasium daselbst). 
XIV. Fürstenthum Lippe. 
Die Nealklassen des Gymnasiums zu Deimold. 
XV. Freie Hausestadt Bremen. 
Die Realschule (Real-Progymnasium) zu Bremer-= 
haven (verbunden mit dem Gymnasium 
daselbst.) 
XVI. Elsaß-Lothringen. 
Das Real-Progymnasium zu Markirch. 
Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Dar- 
legung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
a. Oeffentliche. 
a#. Häherr Bürgerschulen. 
I. Königreich Preußen. 
Provinz Ostpreußen. 
Die höhere Bürgerschule im Löbenicht zu 
Königsberg i. Ostpr. 
1 
Provinz Brandenburg. 
Das Neal-Progymnasium zu Strausberg. 
d 
Provinz Schlesien. 
3. Die erste evangelische höhere Bürgerschule 
zu Breslau, 
4. „ zweite evangelische höhere Bürgerschule 
daselbst, 
15. „ katholische höhere Bürgerschule daselbst, 
6.„ Wilhelmsschule zu Liegnitz.
	        
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