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h. Privat--Lehrauftalten. X)
. 23.
I. Königreich Preußen.
Provinz Westpreußen.
TI. Die Handels-Akademie unter Leitung des
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5. Die Handelsschule des
Dr. Völkel zu Danzig.
Provinz Brandenburg.
2. Die Handelsschule des l#r. Lange zu Berlin,
. das Viktoria-Institut des Dr. Siebert (früher
Dr. Schmidt) zu Falkenberg i. M.
Provinz Posen.
Das Pädagogium des Dr. Beheim-Schwarz-=
bach zu Ostrowo bei Filehne.
Provinz Schlesien.
r. Steinhaus zu
Breslau,
;. das Pädagogium unter Leitung von Buchner
zu Niesky.
II. Königreich Bayern.
. Das Neal-Lehr-Institut von Anton Alfons
Bertololy und Valentin Trautmann zu
Frankenthal (Pfalz),
.die Handelsschule von Josef Damm zu
Marktbreit a. Main.
III. Königreich Sachsen.
Die Real-Abtheilung der Lehr= und Erzieh
ungs-Anstalt von Böhme zu Dresden,
.das Real-Institut von G Müller-Gelinek
+3. das
1. Die
und P. Th. Schumann (srüher Gelinct
Nörner'sches Real-Institut) daselbst.),
Lehr-Justitut des Dr. Th. Schlemm
(früher Käuffer) daselbst.)
IV. Königreich Württemberg.
Privat Lateinschule des Professors Warth
äu Kornthal,
höhere Handelsschule von Martin Scheck
zu Stutlgart,
realistische Abtheilung der Privat Lehr-
anstalt von Karl Widmann (früher
Rauscher) daselbst.
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V. Großherzogthum Baden.
Die Privatanstall von Bender zu Weinheim (ver-
bunden mit der höheren Bürgerschule daselbst).
VI. Herzogthum Anhalt.
Das Erziehungs= und Unterrichts-Iunstitut des
Prof. Dr. Briuckmeier zu Ballenstedt und
die (+7) lateinlosen Parallelklassen dieses In-
stituts.
VII. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Die Erziehungs-Anstalt des IDr. Johannes Barop
zu Keilhan.
VIII. Freie und Hausestadt Lübeck.
Die Privat Realschule des 10r. G. A. Reimann
(früher von Großheim) zu Lübeck.
IDDie unter dieser Kategorie aufgeführten Anstalten, mit Ausnahme des Pädagogiumo zu Niesky (I. 6.),
dürfen Besähigungszeugnisse nur auf Grund einer im Beisein eines Negicrungs-Kommissars abgehaltenen, wohlbe-
standenen Entlassungsprüfung ausstellen, für welche das Reglemenl von der Anssichtsbehörde genehmigt ist.
1) Anf diesen Anstalten ist der obligalorische Unterricht im Latein auf die drei unteren s beschränkt.
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