Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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+3,Die Schule der Gebrüder F. und W. Glitza 
IX. Freic Hausestadt Bremen. » daselbst, 
Die Privat-Realschule von C. W. Debbe zu r2„ , von F. L. Nirruheim daselbst, 
Bremen. „ „ des Dr. M. Otto daselbst, 
+6. „ israclitische Sliftungsschule unter Leitung 
des IDr. A. Née daselbst, 
X. Frcic und Haufestadt Hamburg. . ., Talmud-Tora. Schule unter Leitung des 
+. Die Schule des Ior. T. A. Bieber zu Hamburg, Oberrabbiners Stern daselbst, 
+2. „ „ „ HDr. H. Bock (früher I)r. J. „Realschule der reformirten Gemeinde 
G. Fischer) daselbst, unter Leitung des LDr. Reinmüller das. 
10. Lehranstalten, deren Berechtigung zur Ausstellung wissenschaftlicher Be- 
fähigungozeugnisse von der Erfüllung besonders festgestellter Bedingungen ab- 
häugig ist. 
I. Königreich Preußen. II. Königreich Sachsen. 
Rheinprovinz. Die höhere Gewerbeschule zu Chemnitz.) 
1Die Gewerbeschule zu Saarbrücken.) 
Berlin, den 29. April 1887. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
1) Diese Anstalt darf denjenigen ihrer Schüler Kesähiguungesenguisse ausstellen, welche nach Absolvirung 
der ersten theoretischen Klasse die Reise für die Fachklasse erworben habe 
:) Diese Anstalt ist befugt, denjenigen ihrer Schüler Vefähigungssengnisse zu ertheilen, welche in ciner von 
einem Negierungs-Kommissar abgehaltenen Schlußprüfung dargethau haben, daß sie den ersten (1 1/8 jährigen) und 
zweiten (liährigen) Kurfus der Anstalt durchgemacht und sich das Lehrpensum genügend angeeignet haben.