Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

M 23. 343 
Nr. 78196 
Bekanntmachung, die Organisation der Staatsforstverwaltung betr. 
Königliches Staatsministerium der Tinanzen. 
Gemäß der Bestimmung in §. 40 Ziff. 2 der Allerhöchsten Verordnung bez. Betr. 
vom 19. Februar 1885 wird andurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß mit dem 
1. Juli l. Is. das Forstamt Seestetten im Regierungsbezirke von Niederbayern definitiv 
formirt wird, wogegen gleichzeitig die bisherigen Forstreviere Nehschaln und Seestetten im 
genaunten Regierungsbezirke zu bestehen aufhören 
München, den 20. Mai 1887. 
Dr. v. Riedel. 
Hofdienst-Machricht. 
Im MçMamen Seiner Maoajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz 
Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben Sich unter'm 4. ds. Mts. 
allergnädigst bewogen gefunden, die Freifrau 
Hermine Groß von Trockan, geborne 
Gräsin von Lamberg, 
Palastdame zu ernennen. 
zur Königlichen 
Ordens-Verleihungen. 
Im UNamen Seiner Majestät des Rönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz 
Luitpold, des Königreichs Bayern 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath Bauer. 
Verweser, haben Sich allergnädigst be- 
wogen gefunden, 
unter'm 19. April ds. Is. dem k. Würt- 
tembergischen Oberbaurathe von Schlier- 
holz das Komthurkrenz des Verdienstordens 
der Bayerischen Krone und dem k. Wirt- 
tembergischen Ministerialrathe Balz das 
Komthurkrenz des Verdienstordens vom hei- 
ligen Michael, sowie 
unter dem 29. deos. Mts. dem aposto- 
lischen Nuntius Monsignore Angelo 
di Pietro, Erzbischof von Nazianzo, das 
Großkreuz des Verdienstordens der Bayerischen 
Krone 
zu verleihen. 
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