Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

24. 
Nr. 195211. 
351 
Bekanntmachung, die Bahnordunng für Bayerische Eisenbahnen untergeordneter Bedeulung betr. 
Lgl. Staatsministerium des UKgl. BHauses und des Teußern. 
Die am 1. Juni ds. Is. zur Eröffnung gelangenden Bahnlinien Hof—Naila— 
Marxgrün und Münchberg—Helmbrechts werden hiemit in die Klasse der unter 
Absatz 6 der Bekanntmachung vom 5. März 1882 (Ges.= und Verordn.-Bl. S. 83) auf- 
geführten Bahnen untergeordneter Bedeutung eingereiht. 
München, den 25. Mai 1887. 
Arhr. v. Crailsheim. 
Der General-Sekretär: 
Statt dessen 
der k. Ministerialrath v. Bever. 
  
Hofsdienst-Nachricht. 
Im Namen Seiner Mojestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz 
Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben Sich allergnädigst be- 
wogen gefunden, unter'm 16. Mai ds. Js. 
den Rittmeister a. D., Karl Freiherrn von 
Podewils, auf sein allerunterthänigstes An- 
suchen zum Königlichen Kämmerer zu ernennen. 
Staatodienst-Nachrichten. 
Am Namen Seiner Majestät des Mönigs. 
Seine Königlliche Hoheit Prinz 
Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben Sich unter'm 27. Mai 
ds. Is. allergnädigst bewogen gefunden, nach 
Masgabe des Titel II §. 18 der Verfassungs- 
urkunde vom 1. Juni ds. IJs. beginnend 
1. den im Staatsministerium des König- 
lichen Hauses und des Aeußern verwendeten
	        
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