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arzt, Medizinalrath Dr. Johann Nepomuk
Fahrer dahier unter wohlgefälliger Aner-
kennung seiner langjährigen treuen und er-
sprießlichen Dienste, dessen allerunterthänigstem
Ansuchen entsprechend, für immer in den Ruhe-
stand zu versetzen und
unter'm 1. Juli l. Irs. den Hauptmann
a. D. Markus Freiherrn von Schnurbein
auf sein allerunterthänigstes Ansuchen zum
Königlichen Kämmerer zu ernennen.
Hrdeus-Berleihungen.
Im MNamen Seiner Mojestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz
Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben Sich allergnädigst be-
wogen gefunden,
unter'm 16. Mai ds. Irs. dem k. k. Oester-
reichischen Geheimrathe Philipp Freiherrn
Weber von Ebenhof, Statthalter von
Oesterreich ob der Enns, das Großkreuz, dem
k. k. österr. Kämmerer und Obersten im 14. Dra-
Ferdinand Freiherrn von
Menßhengen, Kammervorsteher Seiner
Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Erz-
herzogs Johann von Oesterreich, das Komthur-
kreuz und dem k. k. Oesterreichischen Bezirks-
hauptmann in Schärding, Hugo Ritter von
Hebenstreit, das Ritterkreuz 1. Klasse des
Verdienst-Ordens vom heiligen Michael, sowie
gonerregimente
unter'm 18. Juni ds. Is. dem k. Kammer-
junker und Major a. D. Anton Ehrne
von Melchthal in München in Rücksicht
auf seine seit 50 Jahren im kgl. Hof= und
Militärdienste ehrenvoll zurückgelegte Dienst-
zeit das Ehrenkrenz des k. Ludwigsordens
zu verleihen.
Königlich Allerhöchlte Genehmigung
zur Annahme fremder Dekorationen.
Im MNamen Seiner Majestät des flönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz
Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben Sich unter'm 1. Juni
ds. Is. allergnädigst bewogen gefunden,
dem k. Rathe Karl Peter Moralt, Sekre-
tär Ihrer Majestät der Königin-Mutter,
für den ihm von Seiner Majestät dem Kaiser
von Oesterreich verliehenen österreichisch-kaiser-
lichen Orden der Eisernen Krone III. Klasse und
dem k. Kämmerer und Regierungsrathe
Christoph Freiherrn Tucher von Simmels-
dorf in Nürnberg für das ihm von Seiner
Majestät dem Deutschen Kaiser und Könige
von Preußen verliehene Ehrenritterkreuz des
Johanniter-Ordens der Balley Brandenburg
die Bewilligung zur Annahme und zum
Tragen zu ertheilen.