Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Mili- 
täranwärter nicht 
ausschließlich be- 
stimmten Stellen, 
in welchem Um- 
sange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerlungen. 
  
Steinanweiser, 
Schlashausmeister, 
Kohlenmesser und Wächter aller Art 
(mit Ausschluß der auf den Stein 
und Brannkohlengruben erforderlichen 
Funktionäre dieser Art, welche aus den 
wegen vorgerückten Alters zur Gru 
benarbeit nicht mehr tüchtigen Berg- 
leuten zu enlnehmen sind), 
Eisenbahn= und Wegewärter, 
Bademeister bei der Soolbadeanstalt 
zu Elmen. 
2. Eisenbahnverwaltung: 
Billetdrucker, 
Weichensteller I. Klasse, Weichensteller, 
Krahnmeister, Brückenwärter, 
Bahnwärter, Krahnwärter, 
Lademeister, Lademeisterdiätare, Lade 
meisteraspiranten, 
#Zugführer, „Packmeister, Schaffner, 
Bremser, 
Materialienverwalter 2. Klasse, Ma- 
terialienverwaltungsdiälare, Mate 
rialienverwaltungsaspiranten, 
Stationsvorsteher I. Klasse, 
Stationsvorsteher 2. Klasse, Stations- 
aufseher, Stationsassistenten, Sta- 
lionsdiätare, Stationsaspiranten 
für den Stationsdienst —, 
Telegraphisten, Telegraphendiätare, Te- 
legraphenaspiranten, 
Billelschaffuner, 
Stenerleute auf Trajektschiffen, sofern 
die nöthigen lechnischen Kenninisse 
nachgewiesen werden, Matrosen, 
  
  
Diejenige Lokalverwal- 
tung, bei welcher die 
betreffeude Stelle zu 
besetzen ist. 
Das Salzamn Schöne 
heck. 
Diejenigen Eisenbahn- 
Direktionenoder Eisen 
bahn-Betriebsämter, 
in deren Bezirk die 
betressende Stelle zu 
besetzen ist. 
  
 
	        
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