Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

  
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Angabe 
bei den für Mili- Bezeichnung 
W ot ver Bebörden- an 58 die 
i er Stelle ausschließlich beBewerbungen zurichten sind u ,„ 
Bezeichnung der Stellen. stimmten Stellen,wenn es nicht die Behörde Bemerkungen. 
in welchem Um- 
fange dieselben 
vorbehalten sind. 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Steuerleule auf Baggerfahrzeugen, 
Maschinen= und Feuerwärter, 
Führer der Dampflootsenschooner, so 
fern die erforderlichen Kenntnisse 
des Schifffahrtsbetriebes nachgewie- 
sen werden, 
Strom-, Kripp= und Buhnenmeister, 
Strom= und Wasserbauaufseher, 
Krahnmeister, -Aufseher und -Wärter, 
Buschwärter, Waarden-, Buhnen= und 
Pflanzungsausseher, 
Slackmeister, 
Brückenmeister, -Aufseher, Wärter und 
Matrosen, 
Fähraufseher, 
Bauausseher und Depotverwalter, 
Wehr= und Schleusenmeister, Schleusen- 
aufseher, Wärlter und Gehülfen, 
Kanalinspektoren und Kanalober-= 
aufseher, 
Kanal= und Schifffahrtsanfseher und 
„Meister, 
Flößereiaufseher, 
Strassenaufseher. 
Beider Ruhrhafen-#. Verwaltung: 
   
und -Wächter, 
  
mindestens zur 
Hälfte. 
  
Die betreffenden Regier- 
ungs-Präsidenten bezw. 
die Regierungen, sowie 
die Ministerial-, Militär- 
und Baukommission zu 
Berlin. Im Ressort der 
Weichsel-, Oder-, Elb- 
und Rhein-Strombau= 
verwaltung sind Be- 
werbungen an die Chefs 
derselben zu richten. 
Regierung zu Düsseldorf. 
  
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