Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

1 30. 
385 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Mili- 
täranwärter nicht 
an schließlich be- 
stimmten Stellen, 
in welchem Um- 
fange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
Lvotsenamtsassistenten, Seelootsen, Seehülfs- 
lootsen, Stromlootsen, Nevierlootse, 
Rechnungsführer und Bürcaubeamte bei 
den Aichungsämtern, 
Bleichschreiber bei der Musterbleiche zu 
Sohlingen. 
  
ausschließlich 
für Militäran-= 
wärter der 
Marine; diese 
Stellen können 
auch mit Nicht- 
anwärtern be- 
setzt werden, 
falls die sich be- 
werbenden Mi- 
litäranwärter 
der Marine das 
36. Lebensjahr 
überschritten 
haben. 
mindestens zur 
älfte. 
  
Negierungs-Präsidenten 
zu Königsberg, Danzig, 
Stettin, Cöslin, Stral- 
sund. 
Nichungsinspektoren von 
Berlin, Kiel und Köln. 
Regierungs-Präsident zu 
Hildesheim. 
VI. Justizministerium. 
1. Gerichte und Staatsanwaltschaften: 
Etatsmäßige Gerichtsvollzieher, 
Ständige Gerichtsvollzieher 
Auftrags, 
Hülfsgerichtsvollzieher, 
Gerichtsschreibergehülfen, 
Assisteuten bei den Sekrelariaten der 
Staatsanwaltschaften. 
krast 
mindestens zur 
Hälfte. 
Oberlandesgerichts- 
Präsident u. Oberslaats= 
anwalt des Bezirks. 
  
64“
	        
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