Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

K 30. 
  
Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Mili- 
täranwärter nicht 
ausschließlich be- 
stimmten Stellen, 
in welchem Um- 
sange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Vewerbungen zurichten sind, 
wenn cs nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
VII. Finanzminikter 
1. Staatsschuldenverwaltung: 
Kanzlisten, soweil dieselben nicht unler 
" .fallcn, 
*Kalkulatoren. 
2. Land-, Landcskultur= und Altersrenten- 
bankverwaltung: 
Kanzlisten, soweit dieselben nicht 
Hülfskanzlisten, unter I. fallen, 
Nalkulatoren. 
B. Lotterieverwaltung: 
Expedienten, 
Assistenten bei der Darlehnskasse. 
. Verwaltnug der indirekten Stenern: 
Plombeure, 
Grenzaufseher, 
* Thor= und Bahnhosskontroleure, 
* Legitimationsscheinausfertiger, 
* Zoll= und Sienerrezeptoren, 
* Stenerausseher, 
*Nebenzolleinnehmer 1. und 2. Klasse, 
* Unterstenereinnehmer, 
Assistenten bei Hauptämtern, Neben- 
zollämtern und Unterstenerämtern, 
*Büreaunassisteuten bei der Zoll= und 
Stenerdirektion. 
5. Jutradenverwaltung: 
Kalkmesser, 
Aufseher im Großen Garten. 
°n 
615i 
Halfte. 
aur Hällfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälste. 
  
inm. 
  
Landtagsausschuß zur 
Verwaltung der 
Staatsschulden. 
Finanzministerium. 
Finanzministerinm. 
Die Hauptzoll= und 
Hauptstencrämter. 
Finanzministerinm. 
Finunzministerium. 
  
696
	        
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