Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den —8 Mili- 
täranwärter nich 
ausschließlich be- 
stimmten Stellen, 
in welchem Um- 
fange dieselben 
vorbehalten sind. 
zeichnung 
tder Behrchti an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behördr 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
Brückenarbeiter, 
Straßenwärter, 
;. Straßenmeister, 
Brückenmeister, 
18. Dammmeister, 
19. Floßaufseher, 
20. Bauaufseher, 
21. Kopisten, Dinrnisten, Kanzleigehülfen 
bei dem Ministerium des Innern, 
dem Verwaltungsgerichtshof, dem 
Verwaltungshof, der Oberdirektion 
des Wasser= und Straßenbaues, dem 
Generallandesarchiv, dem Verwalt- 
ungsrath der General-Wittwen= und 
Brandkasse, bei der Landesgewerbe- 
halle, beim Statistischen Büreau und 
bei sämmtlichen Bezirksstellen, 
2. Büreauassistenten bei den Wasser- 
Straßenbau-Jnspektionen, 
;. TJueipienten der Bezirksänier, 
4. —Aktnare, Polizeiaktuare und *Re- 
gistratoren der Bezirksämter, 
.—Gendarmen, Wachtmeistert, 
wachtmeister. 
  
& 
und 
14 
IOs 
*Ober- 
  
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
Oberdirektion d. Wasser- 
und Straßenbaues. 
Verwaltungshof. 
Oberdirektion des Wasser 
und Straßenbanes. 
Verwaltungshof. 
Ministerium des Innern. 
[Kommando des Gendar- 
meriekorps. 
  
  
Co können auch Un- 
teroffizierr ange- 
siellt werden, wel- 
che nicht im Be- 
sitze des Eirilrer. 
sorgungsscheins 
sind; dirselben 
wüssen iedoch, 
Jahre bei der 
Fahne, darunter 
5 Jahre: als Un - 
teroffiziere, oder 
weun solchr 
Leute nicht in hin- 
reichender Zahl 
vorhanden—min- 
desteno 3 Jahre 
als Unteroffiziere 
gedient haben.
	        
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