Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Mili- 
täranwärter nicht 
ausschließlich be- 
stimmten Stellen, 
in welchem Um- 
fange dieselben 
vorbehalten sind 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
— 
.Beim Revisions-Departemeunt (zugleich 
bei der Kommission zur Verwaltung 
des Domanial-Kapital-Fonds): 
B 
2 
4. Bei- 
ote. 
Bei der Renterei: 
Boten. 
der Reluitions= und 
Tilgungs-Kasse: 
5. Bei der Kammer und 
bte. 
Verwaltung derselben: 
* NRNanzlisten, 
Kopiisten, 
Pedell, 
Kanzleidiener, 
Aktenbote, 
Aktenfahrer,) 
Salzschreiber zu Sülze, 
Salzmesser zu Sülze, 
Amlslandreiter, 
Schulden= 
im Bereiche der 
alternirend. 
alternirend. 
  
Großherzogliches Mili- 
lär-Departement zu 
Schwerin. 
  
  
  
Geistige Vefahigung: Be- 
stehen der niederen Prüfung. 
Geistige Refähigung: Ve- 
sterrn der gewöbulichen 
wissenschaftlichen Prüfung. 
Gristige Befahinund: Be 
steben der gewöbulichen 
ses tee Prüfung. 
Stelle temmt nach 
der Trocsstehenden Auibeb— 
ung der Bebörde in Wegfall. 
Geistige BVefahigung: Ve 
sleben der höheren wissen 
selaitlichen Prüfung. 
Geistige Befahbigung: Ve- 
sieben der gewöbulichen 
wissenschaftlichen Prüfung. 
Geistige Befähigung: Be 
sichen der niederen Prüfung. 
2)Erferderteinenkräftigen 
Mann 
Gristige Vefabigung: Be 
sieben der böheren wissen. 
schaftlichen Prüfung. 
Geistige Vefähigung: 
stehen der gewobnlichen wif- 
senschaftlichen Prüfung. 
Geistige Befähigung: Be- 
sleben der gewobnlichen wis. 
senschaftlichen Prüfung. Er 
fabrung im Reiten erior 
derlich. 
Be-
	        
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