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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Mili-
täranwärter nicht
ausschließlich be-
stimmten Stellen,
in welchem Um-
sange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zurichten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die We,
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
VI. Oberkirchenrath.
Kanzlist,
Kopiist,
Pedell,
Aktenbole.
Großherzogliches Mili-
tär-Departement zu
Schwerin.
VIII. Großherzogthum Sachsen.
I. Gei sämmtlichen Verwaltungen.
Kanzlisten und Kopisten, sowie ständige Hülfs-
schreiber, soweit solche aus Staats-
kassen unmittelbar gelohnt werden,
Diener und Boten mit Einschluß ständiger
Gehülfen solcher, soweit sie aus Staats-
kassen unmittelbar gelohnt werden,
Wirthschaftsbeamte, Hausmeister, Wacht-
meister, Wächter, Aufseher, Oberwärter,
Wärter, Hausmänner und Pförtner
nebst Gehülsen bei den Staatsanstalten.
II.
Gerichtsvollzieher,
Registratur und Kanzleibeamte (Gerichls-
schreibergehülsen) bei dem gemeinschaft-
o, sthüringischen Oberlandesgericht
Gerichleschreihergehilfen bei den Landge-
richten mit Ausnahme der Kassirer bei
den letzteren,
Gerichtsschreibergehülfen bei den Amtsge-
richten,
Büreanassistenten der Staatsanwaltschaften,
bei dem Oberlandesgericht und bei den
Landgerichten.
Im Bereich des Depar
mindestens zur
Hälfte
Departement.
tements der
Justiz.
betr. Landgerichts.
Das betreffende Groß-
herzogliche Ministerial!!d#
Ausmnemmen sind dirienigen
Departement der Justiz,
bezüglich Präsident oder
I. Staatsanwalt des
steben der ihöheren wissen-
schaftlichen Prüfnng.
n Lesäbigma:
istige Befähigung: Be-
Be-
steben der gewöhmlichen
wissenschaftlichen Prüfung.
Auenahme: ein Kaniist bei
de m Ministerial- Dexartemen!
des Acußern.
Auegenommen sind die Diener
bei den priratiren Groß-
berzeglich wissenschaftlichen
ustalten an der Universität
Unterbeamten, welche der
Landwirthschaft kundig sein
müssen, wie z. Z. der Wirth-
schaftsbeamte im Inenhause
in Jena und der Werkführer
im Karl Friedrich,= Hospital
zu Blantenbain.