Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
M 30 459 
Angabe 
bei den für Mili- Bezeichnung 
ias niet r Gehörden. an ud die 
- .-.- . ausschließlich be-Bewerbungen zurichten sin Bemer 
Bezeichnung der Stellen. stimmten Stellen, wenn es nichk ? die Behörde Bemerkungen. 
in welchem Um-= selbst ist, bei welcher die An- 
fange dieselben stellung gewünscht wird. 
vorbehalten sind. 
III. Im Gereich des Oepartements des Innern. 
Wegemeister und Chausseeaufseher, mindestens zur 
Hälfte. 
Chausseegeld-Erheber, soweit es sich nicht — 
um Stellen von ganz geringem Um- 
fang und geringiüigen Einkommen 
handelt (§. 3 der Verorduung vom 
28. September 1882), Departement d. Innern. 
Kontrolenre und Pfandbewahrer bei den 
Großherzoglichen Leihhäusern, 
Gendarmen, — 
Expedikkonsgehülfen. und Gassabeaute bei .. 4 
den Bezirksdirektionen mnindestenszur 
Expedienten bei den Lundetheilanstalten. Dalfte. 
IV. Im Gereich des Departements der Einanzen. 
Steneraufseher, mindestens zu rerbehalten ist, ausnahmo 
zwei Dritteln. weise Anwärtern für den 
Vollstreckungsbeamte bei den Rechnungs- — er 
ämtern, soweit sie aus Staatskassen Steueraufseher, Stellen zu 
unmittelbar gelohnt werden und soweit 
es sich nicht um Stellen von ganz 
geringem Umfang und Einkommen 
handelt (§. 3 der Verordnung vom 
28. September 1882), 
Expedienten bei Rechnungsämtern, soweit 
sie aus Staatskassen unmittelbar be- 
zahlt werden 
Expehltkonsgehnffen bei den Steuerrevisionen. 
mindestenszur 
Hälfte. 
  
  
Departement der 
Finanzen. 
  
  
ubertragen iedech höchstens 
bie zu einem Drittel der 
Stellen. 
V. Bei der Grohherzogl. und erzogl. sächs. Gesammt-Univerlität Jena. 
Universilätsdiener und 2# 
edelle, 
arzerwärter und Kollegienpförkner, 
Hausmann im neuen Kollegiengebände. 
Oberpedell, 
l 
Universität Jena.
	        
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