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Angabe
bei den für Mili- Bezeichnung
ias niet r Gehörden. an ud die
- .-.- . ausschließlich be-Bewerbungen zurichten sin Bemer
Bezeichnung der Stellen. stimmten Stellen, wenn es nichk ? die Behörde Bemerkungen.
in welchem Um-= selbst ist, bei welcher die An-
fange dieselben stellung gewünscht wird.
vorbehalten sind.
III. Im Gereich des Oepartements des Innern.
Wegemeister und Chausseeaufseher, mindestens zur
Hälfte.
Chausseegeld-Erheber, soweit es sich nicht —
um Stellen von ganz geringem Um-
fang und geringiüigen Einkommen
handelt (§. 3 der Verorduung vom
28. September 1882), Departement d. Innern.
Kontrolenre und Pfandbewahrer bei den
Großherzoglichen Leihhäusern,
Gendarmen, —
Expedikkonsgehülfen. und Gassabeaute bei .. 4
den Bezirksdirektionen mnindestenszur
Expedienten bei den Lundetheilanstalten. Dalfte.
IV. Im Gereich des Departements der Einanzen.
Steneraufseher, mindestens zu rerbehalten ist, ausnahmo
zwei Dritteln. weise Anwärtern für den
Vollstreckungsbeamte bei den Rechnungs- — er
ämtern, soweit sie aus Staatskassen Steueraufseher, Stellen zu
unmittelbar gelohnt werden und soweit
es sich nicht um Stellen von ganz
geringem Umfang und Einkommen
handelt (§. 3 der Verordnung vom
28. September 1882),
Expedienten bei Rechnungsämtern, soweit
sie aus Staatskassen unmittelbar be-
zahlt werden
Expehltkonsgehnffen bei den Steuerrevisionen.
mindestenszur
Hälfte.
Departement der
Finanzen.
ubertragen iedech höchstens
bie zu einem Drittel der
Stellen.
V. Bei der Grohherzogl. und erzogl. sächs. Gesammt-Univerlität Jena.
Universilätsdiener und 2#
edelle,
arzerwärter und Kollegienpförkner,
Hausmann im neuen Kollegiengebände.
Oberpedell,
l
Universität Jena.