Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Mili- 
täranwärter nicht 
ausschließlich be- 
stimmten Stellen, 
in welchem Um- 
fange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörfen. an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die 2 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
J 
— 
— — 
— S 
— 
d 
13. 
14. 
15. 
16. 
17. 
— 
— 
— 
. Die Aufseher 
5. Die Kopisten bei den Landgerichten, 
;. Die Gerichtsvollzieher, 
Der Zuspektor bei dem Zuchthause zu 
Maßfeld (bis auf weiteres), 
Der Rechnungsführer bei dem Zucht- 
hause zu Maßfeld (bis auf weiteres), 
soweit diese Stelle selbstständig besetzt 
wird, 
9. Die Hausmeister (einschließlich bis auf 
weiteres des Hausmeisters bei dem 
Arbeitshause zu Dreißigacker und bei 
dem Zuchthause zu Maßfeld), die Boten, 
Diener, Beidiener und Hülfsdiener bei 
allen Behörden und Anstalten, soweit 
die Dienerstellen nicht bloße Neben- 
ämter sind. . 
im Arbeitshause zu 
Dreißigacker, 
. Die Gefangenwärter und Gefängniß- 
aufseher aller Gattungen, 
Die Heizer bei der Landesirrenanstalt, 
Die Salgzsteneraufseher, 
Die Exekntoren bei den Amtseinnahmen 
und Untereinnahmen, 
Die Flößholzaufseher, 
Die Straßenwärter, 
Die Negistratoren bei dem Staats- 
ministerium, 
Die Registratoren und deren Assistenten 
und Gehülfen bei der Landeskreditan- 
stalt, den Landräthen und dem Berg- 
amte, der Kanzleibeamte und bis auf 
weiters der Buchhakter bei der Landes- 
irrenanstalt, 
Die Hülfsarbeiter (Zähler) im Stati- 
stischen Büreau. 
  
mindestens zur 
Hälfte. 
mindestens zur 
Hälfte. 
mindestens zur 
Hölfte. 
  
Staatsministerium, Ab- 
theilung der Iustiz. 
Die Ministerialstellen, 
innerhalb deren Res- 
sorts die Stellen er- 
ledigt sind. 
Staatsministerium, Ab- 
theilung des Innern. 
Staatsministerium, Ab- 
theilung der Justiz. 
Staatoministerium, Ab- 
theilung des Innern. 
Staatsministerinm, Ab- 
theilung der Finanzen. 
Staatsministerium. 
Slaatsministerinm, Ab- 
theilung des Innern. 
 
	        
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