469
Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Mili-
täranwärter nicht
ausschließlich be-
stimmten Stellen,
in welchem Um-
fange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörfen. an welche die
Bewerbungen zurichten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die 2
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
J
—
— —
— S
—
d
13.
14.
15.
16.
17.
—
—
—
. Die Aufseher
5. Die Kopisten bei den Landgerichten,
;. Die Gerichtsvollzieher,
Der Zuspektor bei dem Zuchthause zu
Maßfeld (bis auf weiteres),
Der Rechnungsführer bei dem Zucht-
hause zu Maßfeld (bis auf weiteres),
soweit diese Stelle selbstständig besetzt
wird,
9. Die Hausmeister (einschließlich bis auf
weiteres des Hausmeisters bei dem
Arbeitshause zu Dreißigacker und bei
dem Zuchthause zu Maßfeld), die Boten,
Diener, Beidiener und Hülfsdiener bei
allen Behörden und Anstalten, soweit
die Dienerstellen nicht bloße Neben-
ämter sind. .
im Arbeitshause zu
Dreißigacker,
. Die Gefangenwärter und Gefängniß-
aufseher aller Gattungen,
Die Heizer bei der Landesirrenanstalt,
Die Salgzsteneraufseher,
Die Exekntoren bei den Amtseinnahmen
und Untereinnahmen,
Die Flößholzaufseher,
Die Straßenwärter,
Die Negistratoren bei dem Staats-
ministerium,
Die Registratoren und deren Assistenten
und Gehülfen bei der Landeskreditan-
stalt, den Landräthen und dem Berg-
amte, der Kanzleibeamte und bis auf
weiters der Buchhakter bei der Landes-
irrenanstalt,
Die Hülfsarbeiter (Zähler) im Stati-
stischen Büreau.
mindestens zur
Hälfte.
mindestens zur
Hälfte.
mindestens zur
Hölfte.
Staatsministerium, Ab-
theilung der Iustiz.
Die Ministerialstellen,
innerhalb deren Res-
sorts die Stellen er-
ledigt sind.
Staatsministerium, Ab-
theilung des Innern.
Staatsministerium, Ab-
theilung der Justiz.
Staatoministerium, Ab-
theilung des Innern.
Staatsministerinm, Ab-
theilung der Finanzen.
Staatsministerium.
Slaatsministerinm, Ab-
theilung des Innern.