Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

470 
  
Bezeichunng der Stellen. 
Angabe 
bei den für Mili- 
täranwärter nicht 
ausschließlich be- 
stimmten anen, 
in welchem Um- 
fange dieselben 
vorbehalten sind. 
zeichun 
der i an Weshe die 
Bewerbungen n richten sind, 
wenn cs nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcerr die An- 
siellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
2. Die Kopisten bei 
23. Die Schreiber bei den UAmtseinnahmen 
— 
# 
5* 
— 
22 
.Die Schreiber in der Buchhalterei und 
der Expedient bei der Landeskredit- 
anslalt, 
Die Gerichtsschreibergehülfen, 
den Amtsgerichten, 
Untereinnahmen und Steuerämtern, bei 
dem Eisenwerk in Obersteinach, den 
Herzoglichen Schieferbrüchen und den 
Landbaumeistern, 
Die Gehülfen der Katasterämter, 
5. Der Hausverwalter bei der Landes- 
irrenstalt. 
. Mundirbeamte, Botenmeister und Kanz- 
leiboten, einschließlich etwaiger Lohn- 
schreiber und Hülfsboten bei den Mini- 
sterien und der Generalkommission für 
Ablösungen und Zusammenlegungen, 
Die Hausmänner bei dem Gymnasium, 
der Realschule und dem Schullehrer- 
seminar in Altenburg und bei dem 
Gymnasium in Eisenberg, 
Der Kolporteur bei der Verwaltung 
des Amts- und Nachrichtsblattes, 
Gendarmen, einschließlich der Wacht- 
meister und Obergendarmen, 
Die Krankenwärter bei dem Kranken- 
hause in Altenburg und die Irren= und 
Krankenwärter bei dem Genesungshause 
in Roda, 
  
  
mindestens 
Hälfte. 
mindestens 
Hälfte. 
mindestenus 
Hälfte. 
zur 
mindestens zur 
Hälfte. 
mindeste vus 
Däl ft. 
Nach 8. der 
„Grundsätze“. 
zur 
zur 
zur 
= 
1 
# 
1 
  
  
Staatsministerinm, Ab- 
theilung des Innern. 
Staatsministerium, Ab- 
theilung der Justiz. 
Staatsministerinm, Ab- 
theilung der Finanzen. 
Staatsministerinm, Ab- 
theilung des Innern. 
Herzogthum Sachsen-Altenburg. 
Herzoglichee Gesamm- 
ministerinm. 
Derzogl. Ministerium, 
Abtheilung für Kulins. 
Derzogl. Ministerinm, 
Abtheilung des Junern. 
  
  
Der Sitz der in nebenstebender 
Sralte aufgeführten Behör 
T#n befindet sich zu Alten- 
burg.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.