Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

.K 30. 
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Bezeichnung der Stiellen. 
Angabe 
bei den für Mili- 
täranwärter nicht 
aueschließlich be- 
stimmten Stellen, 
in welchem Um- 
sange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
  
Bemerkungen. 
  
Hausmeister, 
Schuldiener 
bei den höheren Schulanstalten des 
Landes. 
XVI. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen. 
1. Fürstliches Ministerium 
Sondershausen. 
Nanzlisten, 
Kanzleidiener. 
II. Fürstliche Landräthe: 
1. zu Sondershausen: 
Registratoren, 
Kanzlist, 
Lohuschreiber, 
Bezirksboten. 
2. zu Arustadt: 
Registratoren, 
Kanzlist, 
Bezirksboten. 
3. zu Gehren: 
Registratoren, 
Lohnschreiber, 
Bezirksboten. 
III. Fürstliche Gendarmerie: 
Wachtmeister, 
Obergendarmen, 
Gendarmen. 
IV. Wegewärler. 
Wegewärter. 
IX. Schuluerwallung. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
  
« Herzogliche Regieruung, 
Abtheilung für das 
Schulwesenzu Dessau. 
In der Regel das Fürst 
liche Ministerium zu 
Sondershausen. 
  
  
  
  
Einige Stellen sollen einge- 
zogen werden, also sind Neu 
austellungen zunachst nicht zu 
erwarten.
	        
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