Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Mili- 
täranwärter nicht 
ausschließlich be- 
stimmten Stellen, 
in welchem Um- 
fange dieselben 
  
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
XVI. Fürstliches Amtsgericht zu 
Arnstadt: 
Gerichtsschreiber, 
Gerichtsschreibergehülfe, 
Kopist, 
Lohnschreiber, 
Gerichtsvollzieher, 
Gefangenmeister und Kastellan, 
Gerichtsdiener, 
Beidiener. 
XVII. Fürstliches Amtegericht zu 
Behren: 
Gerichtsschreiber, 
Gerichtsschreibergehülfe, 
Kopist, 
Lohnschreiber, 
Gerichtsvollzieher, 
Gerichtsdiener (zugleich Gefangen. 
wärter), 
Beidiener. 
XVIII. Zuckersabrik zu Ebeleben: 
Steueraufseher, 
Diätarische Hülfsanfseher. 
XVII. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt 
In allen Oienstzweigen und bei allen 
Behörden außer bei der Ministerial! 
abtheilung, bei welcher die auswärti- 
gen Angelegenheiten bearbeitet werden: 
Kanzlisien, Kopisten, ständige Hülfs- 
schreiber. 
In allen Dienstzweigen und bei allen 
Behörden: 
a) Kastellane und Hausmeister, Diener, 
Beidiener und Boten, Exekntoren: 
ferner 
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zur Pälste. 
lste. 
—: 
zur Hi 
  
In der Regel das Fürst 
liche Ministerium zu 
Sondershansen. 
  
  
Fürstliches Ministerium 
in Rudolstadt. 
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Die reigeschriebenen Liürn 
werden bei dem fürnlichen 
Ministerium Krihrt.
	        
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