Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

M 30. 
483 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Mili- 
täranwärter nicht 
ausschließlich be- 
stimmten Stellen, 
in welchem Um- 
fange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
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4 
1 
10. 
— 
2 
— 
— 
Diener und Boten mit Einschluß 
ständiger Gehülfen solcher, soweit sie 
aus Staatskassen unmittelbar bezahlt 
werden, 
Gefangenwärter, 
Chausseegeld-Einnehmer an den mil 
staatsfiskalischer Dienstwohnung ver- 
sehenen Hebestellen, 
Straßenmeister, 
Hausmänner, 
Gendarmen, 
Steueranfseher mit dem Vorbehalte, 
ausnahmsweise Aspiranten zum höheren 
Steuerdienste aus dem Civilstande zu- 
nächst Steneraufseherstellen zu über- 
tragen, jedoch höchsteus bis zu einem 
Drittheil der Stellen, 
Gerichtsvollzieher, 
Vollstreckungsbeamte in Verwaltungs- 
sachen, 
Gerichtsschreibergehülfen bei dem Land- 
gericht mit Ausnahme der Kassirer bei 
demselben, 
Gerichtsschreibergehülfen bei den Amts- 
gerichten, 
%½3. Büreauassistenten der Staatsanwall-- 
schaft beim Laudgericht, 
. Registratoren bei den Landrathsämtern. 
XXI. Fürstenthum Sch 
Die Stellen: 
. der lediglich mit der Besorgung des 
Schreibwesens belramen Expediemen 
(Schreiber) des Konsistoriums, der 
Landrathsämter, der Gerichite, und 
der Staatsanwaltschaft, 
mindestens zur 
Hälfte, be- 
ziehentlich ub. 
wechselnd mit 
Militärau- 
wärtern. 
  
Fürstliches Ministerium 
zu Gera. 
  
aumburg-Lippe. 
Sämmtliche Bewer- 
bungen sind ausschließ- 
lich an die Fürstliche 
Landesregierung 
in Bückeburg zu 
richten, welche zugleich 
die Anstellungsbehörde 
ist. 
  
 
	        
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