M 30.
Abdruck.
Bekanntmachung.
Im Anschluß an die Bekauntmachung vom gestrigen Tage wird hierunter
das Gesammtverzeichniß der in den Bundesstaaten vorhandenen Privat—
Eisenbahnen, welchen die Verpflichtung auferlegt worden ist, bei Besetzung
von Beamtenstellen Militäranwärter vorzugsweise zu berücksichtigen,
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 25. Juni 1887.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
v. Boetticher.
Gesammt-Verzeichniß
der in den Bundesstaaten vorhandenen Privat-Eisenbahnen, welchen die Verpflichtung
auferlegt worden ist, bei Besetzung von Beamtenstellen Militäramvärter vorzugsweise
zu berücksichtigen.
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Strecke). beamte, mit Ausnahme Staatseisenbahnen zu
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Vorbildung bedürfen:
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