Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

M 30. 
Abdruck. 
Bekanntmachung. 
Im Anschluß an die Bekauntmachung vom gestrigen Tage wird hierunter 
das Gesammtverzeichniß der in den Bundesstaaten vorhandenen Privat— 
Eisenbahnen, welchen die Verpflichtung auferlegt worden ist, bei Besetzung 
von Beamtenstellen Militäranwärter vorzugsweise zu berücksichtigen, 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Berlin, den 25. Juni 1887. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
v. Boetticher. 
Gesammt-Verzeichniß 
der in den Bundesstaaten vorhandenen Privat-Eisenbahnen, welchen die Verpflichtung 
auferlegt worden ist, bei Besetzung von Beamtenstellen Militäramvärter vorzugsweise 
zu berücksichtigen. 
  
· Altersgrenze, Bezeichnung 
Bezeichnung der m— biszu welcher der Verwaltungsbehörde, an 
5*½* · der Stellen, welche vor-Militär= welche die Bewerbungen zu " 
der · ,;ttgsincqcnntMtltui1--anwjirthkichtcnliub,soivcitnichtindenBonn-klinan 
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müssen. drücklich bezeichnet werden. 
  
  
  
  
I. Königreich Preußen. 
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40 Jahre. Direktion der Altdamm- Bei Vesetzung sind die 
Eisenbahn. beamte. Colberger Eisenbahnge sun den tntseilenn 
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bahn (für die preußische und sonstige Unter- i 
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lion der Stchsischen 
Strecke). beamte, mit Ausnahme Staatseisenbahnen zu 
der einer technischen Dresden. 
Vorbildung bedürfen: 
den. 
  
 
	        
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