Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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Bezeichnung 
der 
Eisenba hn. 
Bezeichnung 
der Stellen, welche vor- 
zugsweise mit Militär 
anwärtern zu besetzen 
sind. 
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
Bezeichnung 
der Verwaltungsbehörde, an 
welche die Bewerbungen zu 
richten sind, soweit nicht in den 
Vakanzaumeldungen andere 
Anstellungsbehörden aus- 
drücklich bezeichnet werden. 
  
  
Bemerlungen. 
  
- 
. Straßenbahn 
Raysersberger Thalbahn 
(Horburg-Colmar Kay- 
sersberg- Schuierlach). 
Colmar 
Winzenheim. 
Straßenbahn Lützelburg- 
Pfalzburg.Wilsberg. 
. StraßcnpahnMiilhauscn- 
Ensisheim. 
S4raßenbahn von Straß- 
burg nach Markolsheim 
mit Abzweigung von 
Boofzheim nach Rheinau. 
XIX. Elsaß-Lothringen. 
Bahnwärter, 
und die denselben gleich 
gestellten Unterbeamten 
soweit dieselben 
nicht bedürfen. 
desgleichen. 
desgleichen. 
desgleichen. 
desgleichen. 
  
Schaffner 
einer 
technischen Ausbildung 
40 Jahre. 
10 
10 
40 
0 
  
L der 
Kaysersberger Thal- 
bahn zu Colmar i. Els. 
  
Vorstand der Pfalzburger 
Straßenbahn zu Pfalz 
burg. 
Vorstand der Straßen- 
bahnen Mülhausen-En- 
sisheim-Wittenheim zu 
Mülhausen i. Els. 
Verwaltung der Straß- 
burger Straßenbahnge- 
sellschaft zu Straßburg. 
  
 
	        
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