Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

  
  
6. 43 
Festgesetzter 
Cap. §. Vortrag Betrag 
AM. 
·- Uebertrag 268 865 49 
III. 1 c) zur Gewährung einer Zulage von je 90 X an alle « 
  
Tit. 
Verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 
37710 + — J 
d) zur weiteren Aufbesserung des Lehrereinkommens in den 
0 
— 
a) 
b) 
in Art. 3 Ziff. 3 des Schuldotationsgesetzes bezeichneten 
Gemeinden und zwar der wirklichen Schullehrer auf 850., 
der Verweser und weltlichen Lehrerinnen auf 680 J 
aus Kreisfond 
zur weiteren Aufbesserung des Mininal. Eintommens der 
Lehrer in den in Art 3 Ziff. 2 des Schuldotationsgesetzes 
bezeichneten Gemeinden auf 1000 „X aus Kreisfonds 
dem unter d und e nicht berücksichtigten Lehrerpersonal 
eine Gehaltserhöhung von 100 -X den wirklichen Lehrern, 
80 „X den Verwesern, 50 -X den weltlichen und klöster- 
lichen Lehrerinnen aus Kreisfonds 
3. Zur Gewährung von Dienstalrerezulagen: 
in Quinquennien à 90 „IX für die wirklichen Schullehrer 
und à 45 X für die ständigen Verweser und weltlichen 
Lehrerinnen 261 045 + — J 
für die ältesten Lehrer im Kreise aus Kreissonds 
Zulagen für die ständigen Verweser, weltlichen Lehre- 
rinnen und Gehilfen, welche die Anstellungsprüfung mit 
Erfolg bestanden haben, bis zum Eintritte in die staat- 
lichen Dienstalterszulagen 
I 
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65 303 " 
5 908 is 
19 830 
5 800 
  
Latus 
  
369 802 66 
s