Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

.M B3. 607 
Anlage X. 1. 
Nachstener-Deklaration. 
Dem Amte meldet der Unterzeichnete den umstehend 
ausgeführten Branntwein zur Nachversteuerung an. 
den. Oktober 1887. 
(Unlerschrift.) 
(Angabe der Wohnung.) 
Die Deklaration ist heute vorgelegt und im Anmeldungs-Register unter Nr. eingetragen. 
den Oktober 1887. 
Amt. 
Bei der Erhebung der Nachstener bleiben Beträge unter 5 Pf. Reichswährung außer Betracht, 
dagegen werden höhere Pfennigbeträge, soweit sic durch 5 ohne Rest theibar sind, unter Weglassung 
der überschießenden Pfennige erhoben.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.