Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

  
. 39 635 
Betrag für Darunter 
Teitel Ausgaben das Etatsjahr, künftig 
S 1887 88 wegfallend 
  
7 
T . 
Militär-Invalidenpensionen und Institute. 
31 1—5a Militär-Invalidenpensionen 
32 1—143 Iwvalideninstitute 
Summe der Ausgaben für „Militär-Invaliden= 
pensionen und Iustitute" 
4·398,970 43,000 
  
4398,070 430000 
  
Summe des Militäretats für die Zeit vom 
1. April 1887 bis 31. März 1888 58°362,105 245,612 
Bekauntmachung, die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, 
hier die Erneuerung der Bewerbungen durch die Militäranwärter betresfend. 
K. Staatsministerium des Innern und RPriegsministerium. 
Unter Hinweis auf §. 15 der Grundsätze für die Besetzung der Subaltern= und Unter- 
beamtenstellen mit Militäranwärtern (Minist.-Bekanntm. vom 11. September 1882, Ges.= 
u. Vir.- Bl. S. 507) und die Ausführungs-Bestimmungen hiezu vom 22. November 1885 
(Ges.= u. Ver.-Bl. S. 669) wird im Einvernehmen mit den übrigen k. Staatsministerien 
darauf anfmerlsam gemacht, daß die vorgemerkten Militäranwärter, welche zur Zeit eine 
Civilversorgung noch nicht gesfunden haben, ihre Meldung zur Vermeidung der Streichung 
in den Bewerber-Verzeichnissen bei der das betreffende Verzeichniß führenden Stelle oder 
Behörde, — wenn sie bei verschiedenen Behörden vorgemerkt sind und sämmtliche Vormerk- 
ungen aufrecht erhalten wollen, bei jeder dieser Behörden, — bis zum l. Dezember d. 3s. 
zu wiederholen haben.
	        
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