Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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Hiebei sind die in den Familien-, Vermögens-, Gesundheits- und sonstigen wesent- 
lichen Verhältnissen etwa eingetretenen Aenderungen anzugeben, und ist die Richtigkeit der 
Angaben seitens der nicht mehr im aktiven Dienste besindlichen Militäranwärter durch Bei- 
lage eines amtlichen Leumunds= und Vermögenszeugnisses zu bescheinigen. 
Bezüglich der im aktiven oder Gendarmerie-Dienst befindlichen Militäranwärter ge- 
schieht gleichartige Angabe in den Gesuchslisten, und wird die Ernenerung der Bewerbung 
durch die Militärbehörde, beziehungsweise Gendarmerie-Kompagnie vermittelt. 
München, den 31. Oktober 1887. 
Frhr. v. Feilitzsch. 
v. Beinleth. 
Der General-Sekretär: 
Ministerralrath v. Nies. 
  
Hafdienst-Nachrichten. 
Im Uamen Seiner AMajellät des tiänigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Lnit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich mit Allerhöchstem Signate vom 
26. Oktober l. Is. allergnädigst bewogen ge- 
funden, 
1) die von dem Ceremoniar an der Aller- 
heiligen-Hoskirche, Priester I)r. Ludwig Trost, 
am 1. vor. Mts. ertlärte Resignation auf 
diese Ceremoniarstelle, vom 1. November l. Irs. 
angefangen, Allerhöchst zu genehmigen und 
demselben zugleich die Würde eines Canonicus 
ad honores am Collegiatstifte Sct. Cajetan 
zu belassen; " 
2) die hiedurch in Erledigung gekommene 
Funktion eines Ceremoniars an der Aller- 
heiligen-Hofkirche, gleichfalls vom 1. November 
l. Irs. an, dem Präfekten der Herzogspital- 
hofklirche und Albertinischen Benefiziaten, 
Priester Johann Baptist Keil dahier, in 
provisorischer Weise zu übertragen.
	        
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