Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

A 41. 645 
Nachtrags-Verzeich uiß 
solcher höherer Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über 
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militär- 
dienst berechtigt sind. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Beluch der zweiten 
Ulasse zur Darlegung der wissenschaftlichen Gefähigung erforderlich ist. 
a. Gymnasien. 
I. Königreich Preußen. Aumerk. Anerkennung mit rückwirkender 
Frovinz Pommern. « Kraft bis zum Ostertermin 1887. 
Das Gymnasium zu Greifswald (Gerbunden“ mit 
dem Real-Progymnasium daselbst). — A. a. 1. “ çl 
75 des Verzeichnisses vom 29. April 15 1. Das Alte Gymnasium zu Würzburg (A. a. II 
S. 117. — 6 32 a. a. O.). 
einpro vi 2. Das Neue Gymnasium daselbst. 
Rbeinprovins. Anmerf. Anerkennung mit rückwirkender 
Kraft bis zum Michaelistermin 1886. 
II. Königreich Bayern. 
Das Gymnasium zu Mülheim a. d. RNuhr (ver- 
bunden mit dem Real-Gymnasium daselbst). 
b. Real-Gymnasien. 
Königreich Preußen. 
Rheinprovinz. 
Das Neal.Gymmasium zu Mülheim a. d. Ruhr (verbunden mit dem Gymnasium daselbst). — A. b. I. 
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a. d. . – 
c. Ober-Realschulen. 
Herzogthum Braunschweig. 
Die Ober--Realschule zu Braunschweig (bisher Realschule, B. D. VIII. a. a. O.). 
Anmerk. Auerkennung mit rückwirkender Kraft für diejenigen Schüler der Anstalt, 
welche im Ostertermin 1887 die Reifeprüfung bestanden haben. 
B. tehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten 
Ulasse zur Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
a. Progymnasien. 
Königreich Prcußen. 
Provinz Hessen-Nassanu. 
Das Progymnasiuni zu Eschwege (verbunden mit der #. Realschule daselbst). 
Aumerk. Anerkennung mit rückwirkender Kraft für diejenigen Schüler der Anstalt, 
welche im Ostertermin 1887 die Entlassungsprüfung bestanden haben. 
1) Die mit einem 1 bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
	        
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