Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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b. Realschulen. 
Königreich Preußen. 
Provinz Hessen-Nassan. 
+Die Realschule zu Eschwege (verbunden mit dem Progymnasium daselbst). — B. b. I. 5 a. a. O.— 
c. Real-Progymnasien. 
Königreich Preußen. 
Provinz Pommern. 
Das Real-Progymnasium zu Greif-wald (verbunden mit dem Gymnasium daselbst) — bisher Real- 
Gymnasium, A. b. I. a. O 
C. tkehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Dar- 
legung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
u#. Oeffentliche. 
an. öherr Bürgerschulen. 
Herzogthum Braunschweig. 
dDie höhere Bürgerschule zu Wolfenbünel. 
Anmerk. Anerkennung mit rückwirkender Kraft bis zum Michaelislermin 1886. 
(bb. Andere Lehranstalten.) 
— 
E— 
u. Privat-Lehranstalten. 
Königreich Preußen. 
Provinz Schlesien. 
Das Pädagogium unter Leitung des Vorstehers Bauer zu Niesky). (b. I. 6 a. a. O.). 
München, den 6. November 1887. 
Erhr. v. Feilipsch. v. Heinlelh. 
Der General-Seeretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
7) Diese Anstal. darn Befähigungszeugnisse auf Grund einer wohl bestandenen Entlassungoprüfung aus-P 
stellen, für welche das Reglement von der Aussichtsbehörde genehmigt ist.