Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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Pegel zu: bei steigendem bei fallendem 
Wasser 
Hüningen 3,9 Meter 4,2 Meter 
Breisach (linkes Ufer) 3,4 „ 3,7 „ 
Schönau .. 3,8» 4,1,, 
Gerstheim 3,7 „ 4,0 „ 
Straßburg 4,.5 „ 4, „ 
Selz ... 4,8» 5,1» 
Maxau-Maximiliansau 5,.3 „ 5,6 „ 
Speher 5,5 „ 5,8 „ 
Mannheim-Ludwigshafen 5,5 „ 5, „ 
Mainz ——| 3,2 „ 
Rüdesheim 3,6 „ 3,9 „ 
Coblenz 4, „ 4,.4 „ 
Cöhn 4, 4 „ 4,7 „ 
Düsseldorf 4.4 „ 4,7 „ 
Ruhrort 4,.6 „ 5, „ 
Wesel. . 4,1,, 4,7» 
Ennuetich.... 4,4,, 5,0 „ 
Nymwegen, Ortspegel. 4, „ 5,0 „ 
Arnheim, desgl. 3, „„ 4,0 „ 
Ist an einem der vorstehend genaunten Plätze ein Wasserstand eingetreten, bei welchem 
die Abfahrt der Flöße nicht gestattet sein würde, so müssen die an diesem Platz anlangen- 
den Flöße bei der nächsten geeigneten Landungsstelle beilegen. 
Verhalten bei niedrigem Wasserstand. 
Artikel XVII. 
Sobald der Wasserstand auf der Strecke unterhalb St. Goar bis auf 1,3 Meter am 
Cölner Pegel und auf der Strecke oberhalb St. Goar bis auf 1 Meter am Mainzer Pegel 
gefallen ist, müssen durch Dampfschiffe geschleppte Fahrzeuge stets in einer Reihe, das eine 
hinter dem andern, gehalten werden.
	        
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