Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

Hofdienst-Nachrichten.

Im  Uamen  Seiner  Moajestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz
Luitpold,  des  Königreichs  Bayern
Verweser,  haben  Sich  mit  Allerhöchstem
Signate  vom  22.  ds.  Mts.  allergnädigst  bewogen
  gefunden,  vom  1.  Januar  1888  angefangen,
  den  kgl.  Stabskassier  im  Obersthofmeisterstabe,
  Stabsrath  Jakob  Kamer--knecht,
  dessen  allerunterthänigstem  Ansuchen
entsprechend,  auf  Grundzurückgelegter  40jähriger
Dienstzeit  im  Königlichen  Hofdienste,  in  analoger

Anwendung  des  §  22  lit.  B  der  IX.  Verfassungsbeilage,
  unter  Allerhöchst  wohlgefälliger
Anerkennung  seiner  langjährigen,  treuen  und
ersprießlichen  Dienstleistungen,  für  immer  in
den  Ruhestand  zu  versetzen,  und

mit  Allerhöchstem  Handschreiben  vom  26.
November  l.  Is.,  dem  Königlichen  Rath  und
Kabinetssekretär  weiland  Seiner  Königlichen
Hoheit  des  Prinzen  Karl  von  Bayern  und
Nendanten  des  Kgl.  Hausritterordens  vom
heiligen  Georg,  Franz  Roman  Eheberg,  den
Titel  und  Rang  eines  „Königlichen  Hofrathes“
zu  verleihen.